
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand Mai 2026
1. Geltung
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Fitnessverträge zwischen health medizinischen training gmbh, Museumstraße 31, 4020 Linz (im Folgenden „Fitnessstudiobetreiber“) und den Mitgliedern über die Nutzung des Fitnessstudios.
1.2. Fitnessstudio ist die Filiale des Fitnessstudiobetreibers, zu deren Betretung und Benutzung das Mitglied berechtigt ist.
1.3. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit dem Fitnessstudiobetreiber abgeschlossenen Fitnessvertrages zur Betretung und Benutzung des Fitnessstudios berechtigt sind.
1.4. Diese AGB sind im Eingangsbereich des Fitnessstudios ausgehängt.
2. Vertragsschluss, Vertragsrücktritt
2.1. Der Fitnessvertrag zwischen dem Fitnessstudiobetreiber und dem Mitglied kommt durch Unterfertigung des Fitnessvertrages im Fitnessstudio zustande. Werden zwischen dem Mitglied und dem Fitnessstudiobetreiber im Fitnessvertrag einzelvertragliche Regelungen vereinbart, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen, so gehen die im Fitnessvertrag getroffenen Bestimmungen den AGB vor. Die übrigen Regelungen in den AGB, die den einzelvertraglichen Bestimmungen nicht widersprechen, bleiben weiterhin aufrecht. Die AGB gelten für unbefristete und sinngemäß auch für befristete Mitgliedschaften.
2.2. Bei Vertragsabschluss ist dem Mitglied eine Kopie des Fitnessvertrages zu übergeben oder eine digitale Version zu zusenden. Dem Mitglied sind auf Wunsch weitere Vertragskopien auszuhändigen.
2.3. Fitnessverträge mit Minderjährigen (unter 18 Jahre) können nur mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden.
3. Leistungsgegenstand und Leistungsumfang
3.1. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem jeweils zwischen dem Fitnessstudiobetreiber und dem Mitglied abgeschlossenen Fitnessvertrag sowie den angebotenen und gewählten Zusatzleistungen bzw. -paketen.
3.2. Eine Übertragung der Mitgliedschaft ist ausgeschlossen.
4. Nutzung des Fitnessstudios
4.1. Zutrittsgewährung
4.1.1. Jedes Mitglied ist zur Betretung und Nutzung des Fitnessstudios und dessen Einrichtungen während der Öffnungszeiten gemäß Punkt 5. und nach Maßgabe des Fitnessvertrages berechtigt.
4.1.2. Die Nutzung zusätzlicher, im aktuellen Aushang als kostenpflichtig ausgewiesene Einrichtungen, Anlagen, Geräte und Dienstleistungen (z.B. Getränke, Personal Training, persönliche Trainingsassistenz, Sensopro, Mietkästchen, Parkplatz etc.) kann gegen ein gesondertes, im aktuellen Aushang bekannt gemachtes Entgelt erfolgen. Je nach Art der der vereinbarten Mitgliedschaft (normale Mitgliedschaft, zeitlich limitierte Mitgliedschaft) ist die Nutzung der Einrichtung während der jeweils durch Aushang bekannt gemachten Öffnungszeiten oder nur zu den im Vertrag bestimmten Zeiten möglich (off-peak Zeiten).
4.1.3. Jedes Mitglied erhält bei Vertragsabschluss eine Zutrittsberechtigung in Form eines Trainingsschlüssel. Die Zutrittsberechtigung ist nicht übertragbar. Jede unbefugte Weitergabe der jeweiligen Zutrittsberechtigung ist untersagt. Jedes Mitglied hat die jeweiligen Zutrittsberechtigung sorgfältig zu verwahren. Jeder Verlust sowie jede Beschädigung ist dem Fitnessstudiobetreiber unverzüglich zu melden. Die in Verlust geratene bzw. beschädigte Zutrittsberechtigung verliert mit Ausstellung der neuen jeweiligen Zutrittsberechtigung ihre Gültigkeit.
4.1.4. Der Zutritt zum Fitnessstudio ist ausschließlich mit aufrechter Mitgliedschaft und durch Nutzung der jeweiligen Zutrittsberechtigung möglich. Begleitpersonen, wie Bodyguards oder private Betreuungspersonen, ist der Zutritt zum Fitnessstudio bis auf Widerruf gestattet. Die Benutzung der Trainingsgeräte und Trainingsbereiche zu eigenen Trainingszwecken ist den Begleitpersonen untersagt.
4.1.5. Aus einzelnen betriebsnotwendigen Schließungen, wie etwa zur Reinigung, Reparatur oder zum Umbau einzelner Teile der Einrichtungen oder der Anlagen und Änderungen des Angebots und der Betriebszeiten, hat das Mitglied keinen Anspruch auf eine Rückvergütung oder Minderung von Entgelten/Gebühren oder einer Verlängerung seiner Mitgliedschaft, sofern das Ausmaß der Schließung oder der Änderung dem Mitglied zumutbar, geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.
4.1.6. Das Mitglied verpflichtet sich, die health-Einrichtungen und Anlagen sorgsam und unter Einhaltung der an den einzelnen Einrichtungen und Geräten angebrachten Anleitungen sowie den Einschulungsanweisungen der health-Mitarbeiter und Vorgaben des Trainingsplans zu nutzen und alle gesundheitlichen Probleme und Einschränkungen sowie Änderungen des Gesundheitszustandes und alle sonstigen Umstände, die die körperliche Verfassung und Belastbarkeit, die Trainingstauglichkeit und Trainingssicherheit betreffen könnten, auch im Zweifelsfall unaufgefordert und unverzüglich, vor Trainingsbeginn den health Mitarbeitern bekannt zu geben.
4.1.7. Jedes Mitglied erhält während der Dauer seiner Mitgliedschaft leihweise einen Trainingsschlüssel gegen eine Kaution (lt. aktuellem Aushang). Bei jedem Besuch der health-Einrichtungen ist das Mitglied verpflichtet, sich vor und nach Nutzung der Einrichtungen und Anlagen mittels des Trainingsschlüssels zu registrieren. Der Besuch und die Nutzung der Einrichtungen und Anlagen ohne Registrierung sind nicht gestattet. Für die temporäre Ausstellung eines Ersatz-Trainingsschlüssels und für die Neuausstellung eines Trainingsschlüssels ist ein Kostenersatz lt. aktuellem Aushang zu entrichten. Ein Verlust des Trainingsschlüssels ist health unverzüglich mitzuteilen.
4.1.8. Eine Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.
4.1.9. Alkoholisierten Mitgliedern sowie Mitgliedern, die unter erkennbaren Einfluss von sonstigen Sucht- oder Betäubungsmitteln stehen, kann der Zutritt für die Dauer der Beeinträchtigung verweigert werden.
4.1.10. Die Mitnahme von Waffen, Einnahme von alkoholischen Getränken, illegalen Sucht- und Betäubungsmitteln sowie nicht zugelassener leistungssteigernder Mittel in die/den Räumlichkeiten des Fitnessstudios ist untersagt.
4.2. Hygienevorschriften
4.2.1. Aus hygienischen Gründen ist die Betretung und Nutzung der Trainingsgeräte und Trainingsbereiche nur mit Sportkleidung und sauberen Sportschuhen gestattet. Das Mitglied hat weiters ein Handtuch mitzuführen, welches auf den Einrichtungen oder Matten unterzulegen ist, um Schweiß von diesen hintan zu halten.
4.2.2. Die Mitnahme oder der Verzehr von mitgebrachten Speisen ist untersagt.
4.2.3. Sämtliche Bereiche des Fitnessstudios sind sauber zu halten bzw. von den Mitgliedern so zu hinterlassen, wie sie vorgefunden wurden. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
4.3. Sicherheitsvorschriften
4.3.1. Sämtliche Fitnessgeräte dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend verwendet werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich bei Unkenntnis vor Verwendung eines Trainingsgerätes über die Anwendungshinweise und Bedienungsvorschriften zu informieren und diese bei Verwendung der Geräte zu beachten. Bei diesbezüglichen Unklarheiten, insbesondere vor der ersten Bedienung eines Gerätes ist eine Einweisung des Fitnessstudiobetreiber oder dessen Mitarbeiter einzuholen.
4.3.2. Sämtliche Einrichtungen, Trainingsgeräte und Trainingsbereiche sind pfleglich und schonend zu behandeln.
4.3.3. Mitgebrachte Sachen sind ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Ablagekästen zu verstauen und dürfen nicht im Fitnessstudio zurückgelassen werden. Der Fitnessstudiobetreiber haftet nicht für das Abhandenkommen von liegen gelassenen Sachen, bei Diebstahl oder Einbruch in Ablagekästen durch andere Mitglieder oder Begleitpersonen.
4.4. Unterlassen von Gefährdungen und Belästigungen
4.4.1. Jedes Mitglied hat unnötigen Lärm, Belästigungen und jede Gefährdung von anderen Mitgliedern zu unterlassen.
4.4.2. Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen anderer Mitglieder ist nur nach deren vorheriger Einwilligung zulässig.
4.4.3. Im Falle von Verletzungen anderer Mitglieder ist jedes Mitglied angehalten, zumutbare Hilfeleistungsmaßnahmen zu setzen und Erste Hilfe zu leisten.
4.4.4. Stellt ein Mitglied die Gefährdung und Belästigung anderer Mitglieder trotz zweimaliger Ermahnung durch den Fitnessstudiobetreiber oder seine Mitarbeiter nicht ab, so kann dieses – ungeachtet des Rechts den Vertrag gemäß 7.2. aufzulösen - an dem Tag, an dem die Belästigungs- oder Gefährdungshandlung gesetzt wurde, aus den Räumlichkeiten des Fitnessstudios verwiesen werden.
4.5. Sonstiges
4.5.1. Das Anbieten sowie die Abhaltung jeglicher selbstständiger Gewerbeausübung im Fitnessstudio, wie etwa entgeltlichen Coachings, Kurse oder sonstiger kostenpflichtiger Trainingseinheiten bedarf voriger individueller Vereinbarung mit dem Fitnessstudiobetreiber.
4.5.2. Der Fitnessstudiobetreiber ist nicht verpflichtet, die psychische und physische Eignung eines Mitglieds zu überprüfen. Die gewählte Art, der Umfang und die Intensität des Trainings liegen in der Eigenverantwortung jedes einzelnen Mitglieds. Es wird dringend empfohlen, das Training stets nach den individuellen körperlichen Fähigkeiten auszurichten und bei Auftreten von Beschwerden die Übungen abzubrechen und gegebenenfalls einen Arzt aufzusuchen.
4.5.3. Der Fitnessstudiobetreiber kann fallweise, unverbindlich und ohne hierzu verpflichtet zu sein, ein Beratungsgespräch mit Trainingsempfehlung durchführen. Allfällige Empfehlungen des Fitnessstudiobetreibers und seiner Mitarbeiter spiegeln die subjektive Einschätzung des Coaches wider; die Auswahl des entsprechenden Trainingsprogramms obliegt stets allein dem Mitglied und liegt in dessen eigenen Verantwortungsbereich. Ein Beratungsgespräch kann eine ärztliche oder therapeutische Beratung keinesfalls ersetzen. Auf die Abhaltung eines Beratungsgesprächs besteht kein Rechtsanspruch.
4.5.4. Im Fall von groben oder wiederholten Verstößen des Mitglieds gegen Bestimmungen des Mitgliedsvertrags, gegen Anweisungen der health-Mitarbeiter, gegen die Sicherheits- und Hygienevorschriften, die Trainingsordnung oder sonstige Regelungen kann health den Mitgliedsvertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung auflösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn das Mitglied den ordnungsgemäßen Trainingsbetrieb erheblich stört, Einrichtungen nicht ordnungsgemäß benutzt und dadurch sich selbst oder Dritte gefährdet oder Einrichtungen oder Analgen beschädigt.
5. Öffnungszeiten
5.1. Die Öffnungszeiten werden vom Fitnessstudiobetreiber in den Räumlichkeiten der Filiale deutlich sichtbar ausgehängt.
5.2. Geringfügige Änderungen der Öffnungszeiten sind zulässig, wenn sich dadurch die tägliche Öffnungszeit – im Vergleich zu den dem Fitnessvertrag zu Grunde liegenden Öffnungszeiten – um nicht mehr als eine Stunde ändert (z.B. 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr) und die wöchentliche Gesamtöffnungszeit dadurch nicht gemindert wird. Geplante Änderungen der Öffnungszeiten sind durch Aushang im Fitnessstudio zumindest vierzehn Tage vor Wirksamwerden zu verkünden.
6. Entgelt
6.1. Bei Abschluss des Mitgliedsvertrages sind die einmalige Servicegebühr (lt. Aushang), anteilige Kosten der jeweiligen monatlichen Trainingsgebühr sowie sonstige vereinbarte Entgelte zur sofortigen Zahlung fällig. Die weiteren monatlichen Trainingsgebühren und sonstige vereinbarte Entgelte für dauernde bzw. wiederkehrende Leistungen sind danach jeweils monatlich im Voraus zur Zahlung fällig. Der Mitgliedsbeitrag versteht sich inkl. Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn Sie am Fälligkeitstag veranlasst worden ist.
6.2. Entgelte für sonstige vereinbarte Leistungen von health sind jeweils vor der jeweiligen Leistungserbingung zur Zahlung fällig und bestimmen sich nach dem im aktuellen Aushang ausgewiesenen Entgelten/Gebühren.
6.3. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Fitnessstudiobetreiber berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe in Rechnung zu stellen. Bei vom Mitglied verschuldeten Zahlungsrückständen (verschuldeter Zahlungsverzug) können darüber hinaus Betreibungskosten - soweit gesetzlich zulässig -geltend gemacht werden, sofern die Kosten zur Einbringung der Rückstände notwendig sowie zweckentsprechend sind und in einem angemessenen Verhältnis zur offenen Forderung stehen.
6.4. Der Mitgliedsbeitrag ist wertgesichert, wobei die Anpassungsmöglichkeit des Mitgliedsbeitrags nicht nur Preiserhöhungen, sondern auch Preissenkungen adressiert. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020. Als Bezugsgröße gilt die für den Monat des Vertragsschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 2 % bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Der sich neu ergebende Mitgliedsbeitrag ist kaufmännisch auf volle 10 Cent zu runden. Festgehalten wird, dass eine erstmalige Anpassung des Mitgliedsbeitrags frühestens nach Ablauf von zwölf Monaten ab Abschluss des Fitnessvertrags möglich ist. Nach diesem Zeitpunkt ist jede weitere Anpassung jeweils zu Beginn eines neuen Kalenderjahres möglich.
7. Vertragsdauer und (vorzeitige) Beendigung des Vertrages
7.1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit wird in dem Fitnessvertrag festgelegt. Der Vertrag kann von beiden Seiten erstmals zum Ende der Mindestvertragslaufzeit (das bedeutet, dass der Vertrag mit Ablauf des letzten Tages der Mindestvertragslaufzeit endet) und nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jeweils zum Ende eines jeden Kalendermonates gekündigt werden. Die Kündigung ist rechtzeitig, wenn sie dem Vertragspartner spätestens einen Monat vor Vertragsende zugegangen ist oder mitgeteilt wurde.
7.2. Allfällige offene Guthaben sind innerhalb der Kündigungsfrist bzw. bis zum Vertragsende zu verbrauchen, eine Barablöse ist ausgeschlossen. Zum Ende der Mitgliedschaft muss der Trainingsschlüssel retourniert werden und das Mietkästchen geräumt werden. Ansonsten sind die Kosten für die Räumung und Lagerung von Gegenständen aus dem Mietkästchen zu entrichten. Nach Ablauf der Mitgliedschaft ist health berechtigt alle Gegenstände des Mitglieds aus dem Mietkästchen zu entsorgen.
7.3. Bei unvorhersehbaren und nicht im persönlichen Entscheidungsbereich des Mitglieds liegenden Umständen (z.B. Verletzungen, schwere Krankheit), die eine Nutzung der Leistungen des health unterbinden, kann health die Mitgliedschaft kostenfrei aussetzen. Bei Mitgliedsverträgen mit einer Mindestvertragsdauer von 12 Monaten und bei Vorliegen von im persönlichen Entscheidungsbereich liegenden Umständen (z.B. Urlaub, Reisen) kann health aus Kulanzgründen die Mitgliedschaft unterbrechen, dabei wird die Mindestvertragsdauer um die pausierte Zeitspanne verlängert und Gebühren laut aktuellem Aushang verrechnet. Voraussetzung dafür ist jeweils die unverzügliche schriftliche Anzeige der Umstände, gegebenenfalls die Vorlage eines ärztlichen Attests (bei kostenloser Aussetzung) und die Angabe der voraussichtlichen Dauer der Unterbrechung. Eine Unterbrechung ist nur für ganze Monate und erst ab dem der schriftlichen Anzeige nächstfolgenden Monat möglich.
7.4. Der Fitnessstudiobetreiber kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und ohne an Kündigungsfristen und -termine gebunden zu sein – kündigen, wenn:
7.4.1. das Mitglied mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages in Verzug ist und der ausständige Mitgliedsbeitrag trotz einer Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen nicht vollständig entrichtet wird;
7.4.2. das Mitglied wiederholt und trotz zweimaliger erfolgloser Abmahnung erneut gegen die Vorschriften zur Nutzung des Fitnessstudios (Punkt 4. dieser AGB) verstößt;
7.4.3. das Mitglied im Fitnessstudio eine gerichtlich strafbare Handlung, die nur vorsätzlich begangen werden kann, setzt.
7.5. Das Mitglied kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit – vorübergehend aussetzen, wenn:
7.5.1. das Mitglied aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles länger als 30 Tage am Training gehindert wird; oder
7.5.2. das Mitglied nach Abschluss des Fitnessvertrages von ihrer Schwangerschaft erfährt. Die Verhinderung ist durch ein ärztliches Attest zu bescheinigen. Im Falle der Schwangerschaft ist zur Bescheinigung die Vorlage des Mutter-Kind-Passes oder eines entsprechenden ärztlichen Attests erforderlich.
7.6. Für die Dauer der Aussetzung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit. Die Leistungen des Fitnessvertrages können vom Mitglied während der Dauer der Aussetzung nicht in Anspruch genommen werden. Nimmt das Mitglied trotz Aussetzung des Vertrages Leistungen des Fitnessstudios in Anspruch, kommt es zu keiner Befreiung von der Zahlungspflicht.
7.7. Im Falle der Schwangerschaft endet die Verhinderung 8 Wochen nach dem Ende der Schwangerschaft.
7.8. Bei einer Aussetzung aufgrund von unvorhersehbaren und nicht im persönlichen Entscheidungsbereich des Mitglieds liegenden Umständen (z.B. Verletzungen, schwere Krankheit), wird der Lauf der Mindestvertragslaufzeit nicht berührt. Das heißt, die nächste Kündigungsmöglichkeit wird durch die Dauer der Aussetzung nicht verschoben.
7.9. Dauert die Verhinderung aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls länger als 90 Tage an, kann das Mitglied den Vertrag kündigen, ohne an den Kündigungsverzicht, die Kündigungsfristen und -termine gebunden zu sein.
7.10. Das Recht beider Vertragsparteien, den Fitnessvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wird durch diese besonderen Kündigungsmöglichkeiten weder ausgeschlossen noch beschränkt.
8. Haftung
Training ist kein Ersatz für kurative Behandlungsmaßnahmen. health sagt für seine Leistungen keinen bestimmten Erfolg oder das Erreichen bestimmter Ziele zu. Auch bei korrekter Auswahl, Dosierung und Durchführung von Trainingsmaßnahmen besteht ein Risiko für unerwünschte Ereignisse, insbesondere für Verletzungen des Bewegungsapparates und Herz-/Kreislaufzwischenfälle. Das Training erfolgt auf eigenes Risiko des Mitgliedes. health haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz für durch seine Mitarbeiter verursachte Sachschäden. Das Mitglied verpflichtet sich, persönliche Gegenstände in den Garderobenkästchen zu versperren und nicht unbeaufsichtigt liegen zu lassen. health haftet nicht für aus den Garderobenkästchen abhanden gekommene Gegenstände oder für die Beschädigung derselben.
9. Fitnessdatenspeicherung bei aufgestellten Trainingsgeräten
Für eine uneingeschränkte Nutzung der Trainingsgeräte wird auf der Homepage der Firma Technogym S.p.A., ein in Italien unter Via Calcinaro Nr. 2861, 47521 Cesena FC registriertes Unternehmen, ein persönlicher Account angelegt wird. Jedes Mitglied entscheidet, welche Daten es bekannt gibt und ob health auf diese Daten zugreifen kann oder nicht. Das Mitglied legt auch selbst fest, ob es wahrheitsgemäße Daten über seine Person übermittelt oder nicht. Dies wird seitens health nicht kontrolliert. Das Mitglied ist selbst für den Schutz seiner Trainingsdaten und zur Frage, welche Daten es eingibt, verantwortlich. Für dieses persönliche Fitnesstagebuch sind das Mitglied und die Firma Technogym S.p.A. in Italien verantwortlich. Dies ist keine Leistung von health, sondern ein Zusatzangebot des Geräteherstellers. Für health ist ausschließlich die Anlage eines Accounts (wenn auch unter falschem Namen) zur Nutzung der Geräte und Einstellung der jeweiligen Trainingsziele erforderlich. Die Datensicherheitsrichtlinien der Firma Technogym S.p.A. können auf deren Website unter Technogym Privacy Policy to protect data and personal information abgerufen werden.
10. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand, Änderungsvorbehalt
Die Mitgliedschaftsvereinbarung unterliegt österreichischem Recht. Gerichtsstand ist Linz. health behält sich ausdrücklich das Recht vor, Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), allfälliger Regelungen und der Trainingsordnung vorzunehmen. health wird das Mitglied rechtzeitig vor Wirksamwerden von Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) informieren. Die Verständigung kann auch per E-Mail erfolgen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn das Mitglied ihnen nicht binnen 4 Wochen ab Zugang schriftlich widerspricht. health wird das Mitglied gesondert darauf hinweisen, dass die Änderungen mangels rechtzeitigen Widerspruchs als genehmigt gelten.
11. Datenschutz, Zustimmung zu Werbemaßnahmen
11.1. Dem Fitnessstudiobetreiber sind die Geheimhaltung und der Schutz personenbezogener Daten seiner Mitglieder wichtig. Die Datenschutzerklärung des Fitnessstudiobetreibers ist im Eingangsbereich des Fitnessstudios ausgehängt und online auf der Homepage abrufbar.
11.2. Das Mitglied stimmt zu, dass health verwaltungsrelevante Mitgliedsdaten (z.B. Name, Geburtsdatum, Anschrift, Telefon, E-Mail, Zahlungsdaten etc.) ausschließlich für Administrationszwecke und seine gesundheits-, leistungs- und trainingsrelevanten Informationen ausschließlich zum Zweck der Trainingsplanung und Trainingssteuerung und für anonymisierte statistische Auswertungen ermitteln, sammeln und verwenden darf.
11.3. Das Mitglied stimmt weiters zu, dass health den Eingangsbereich bei der Rezeption und den Zugang zu den Garderoben von außen ausschließlich zum Zweck des Eigentumsschutzes und der Strafverfolgung mittels Videos überwachen kann.
11.4. Weiters stimmt das Mitglied zu, dass health die Mitgliedsdaten des Antragstellers zu firmeninternen Werbezwecken oder zum Zwecke der Benachrichtigung per Post, Telefon, E-Mail und SMS oder sonstiger Medien verwenden kann. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Die Datenschutzerklärung des Fitnessstudiobetreibers ist im Eingangsbereich des Fitnessstudios ausgehängt und online abrufbar.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Das Mitglied hat bei Abschluss des Fitnessvertrages wahrheitsgemäße Angaben über vertragsrelevante persönliche Daten zu machen. Das Mitglied hat dem Fitnessstudiobetreiber jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung, etc.) unverzüglich bekanntzugeben.
12.2. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der AGB im Übrigen unberührt.
12.3. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UN Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch.
12.4. Gegenüber Mitgliedern, die in Österreich keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder nicht in Österreich beschäftigt sind sowie gegenüber Unternehmern ist jenes Gericht ausschließlich örtlich zuständig, in dessen Sprengel der Sitz des Fitnessstudiobetreibers liegt.